Gesetzliche Betreuungen
Ab dem 18. Lebensjahr sind Menschen für sich selbst verantwortlich. Das bedeutet, sie müssen Entscheidungen treffen und rechtliche Angelegenheiten selbst regeln, zum Beispiel ein Konto eröffnen oder einen Wohnungs- oder Arbeitsvertrag unterschreiben. Manche Menschen können nicht in allen Bereichen für sich selbst entscheiden. Grund dafür kann eine Krankheit oder eine psychische oder geistige Behinderung sein. Diese Menschen können Unterstützung bekommen: die rechtliche Betreuung.
Als gesetzliche Betreuerin werde ich nach Antragstellung und Prüfung durch das zuständige Betreuungsgericht bestellt. Dabei gibt es verschiedene Aufgabenkreise, bspw. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden, Soziallleistungsträgern und Versicherungen u.a. Eine Entscheidung treffe ich ausschließlich in Zusammenarbeit und Absprache mit dem zu Betreuenden. Der Wille des zu Betreuenden steht dabei stets im Mittelpunkt meiner Arbeit.