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Familiengerichtliche Verfahren

Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren

Ein Gericht beauftragt Gutachter mit der Erstellung eines familienpsychologischen oder lösungsorientierten Gutachtens, wenn es um Sorgerechtsfälle bei Trennung und Scheidung, um das Umgangsrecht sowie um Fragen zu Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung geht.

Mit Hilfe einer Gutachterin möchte das Gericht Aufschluss über die elterlichen Fähigkeiten erhalten, Ihrem Kind auf verschiedenen Ebenen Voraussetzungen für eine möglichst gute Entwicklung zu bieten (Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit) bzw. Besuchskontakte mit Ihrem Kind in einer für dieses förderlichen Weise zu gestalten (Umgang). Darüber hinaus spielen u.a. der Wunsch des Kindes hinsichtlich der Fragestellung sowie dessen Beziehungen und Bindungen eine entscheidende Rolle.

In meiner Arbeit möchte ich mich auf die Erstellung von lösungsorientierten Gutachten spezialisieren, um mit den Eltern gemeinsam einen guten Weg im Leben mit dem Kind zu erarbeiten.